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Mannheimer BT-Abgeordnete müssen gegen CETA stimmen

CETA, der Freihandelsvertrag zwischen EU und Kanada,  ist jetzt im Ratifizierungsverfahren. Die Koalition hatte sich Ende Juni auf einen Kompromiss geeinigt, um  CETA durch eine verbindliche Zusatzvereinbarung  zu entschärfen, was sich jedoch als rechtlich nicht durchsetzbar erweist. Die neue Interpretationserklärung dagegen  ändert nichts Substantielles an CETA.

Briefe an die vier Mannheimer Bundestagsabgeordneten:

Bundestagsabgeordnete SPD

Bundestagsabgeordnete Bündnis 90/Grüne

Bundestagsabgeordnete Die Linke

Bundestagsabgeordneter FDP

Bitte unterzeichnet die Briefe, fügt Eure Adresse ein und schickt die Briefe ab.

Stoppen wir die Ratifizierung von CETA!

Eine gemeinsame Erklärung der deutschen und kanadischen Zivilgesellschaft

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren

Berlin, den 16.08.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.06.2022 eine Verbändeanhörung mit einer Stellungnahme-Frist von weniger als 24 Stunden durchgeführt, kurz hiernach folgte die Befassung im Bundeskabinett und die erste Lesung im Bundestag [Externer Link zum Vorgang im Bundestag]. Wie aus einer Meldung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.06.2022 hervorgeht, soll eine Ratifizierung in zweiter und dritter Lesung stattfinden, sobald der gemeinsame Ausschuss des CETA-Abkommens (das sogenannte Joint Committee) eine Erklärung verabschiedet hat, die eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ verhindert.
Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Der Klimawandel verknappt nicht nur das Wasserdargebot in Trockenzeiten, sondern die verfügbare Menge an sauberem Wasser sinkt. Die aufkommende Wasserkrise erfordert daher eine Zunahme der Anstrengungen zur Reinhaltung der verbleibenden Wasserressourcen in mindestens gleichem Maß, wie der Klimawandel voranschreitet. Wasserschutz muss als wichtigste Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel gesehen werden. Wir lehnen es deshalb ab, solche Streitigkeiten, vor allem wenn es um den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung geht, vor einem internationalen Schiedsgereicht im Geiste des CETA-Abkommens zu verhandeln. Wasser muss insgesamt von Investitions-streitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

Hier die ganze Stellungnahme

CETA Ratifizierung Stoppen!

Vor sechs Jahren, kurz bevor der CETA Handelsvertrag abgeschlossen wurde, ging die Zivilgesellschaft zu Hunderttausenden für einen fairen und gerechten Welthandel und gegen das neoliberale und undemokratische Abkommen auf die Straße. Damals teilten die Grünen diese ablehnende Haltung noch. Sie sprachen auf Demos und machten mit der Ablehnung der Verträge Wahlkampf. Jetzt will die Ampel- Regierung die CETA-Ratifizierung als Fortschritt verkaufen!

Um den öffentlichen Druck zu besänftigen, wurden Nachverhandlungen im zuständigen Komitee (Joint-Comittee – gemeinsamer CETA-Ausschuss) zwischen EU und Kanada angekündigt. Darin sollen Interpretationserklärungen des Investitionsschutzkapitels (Kap. 8) getroffen werden, die das Klagerecht auf Fälle der direkten Enteignung und dem Diskriminierungsschutz beschränken sollen. Der Vertragstext selbst wird aber nicht verändert – er ist schließlich bereits von 15 Staaten ratifiziert. Ob die angekündigten Vereinbarungen zur Interpretation praktisch und rechtssicher durchführbar sind, ist daher hochgradig fragwürdig.

Selbst wenn die schwammigen Begriffe, wie „billige und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“ rechtssicher ausgeschlossen würden, bleiben alle andern von uns kritisierten Punkte im Vertrag bestehen: Der geheimtagende CETA-Ausschuss kann auch nach Ratifizierung das Abkommen grundlegend verändern – ohne die Beteiligung von Regierungen und Parlamenten. Mit den Schiedsgerichten bleibt eine Paralleljustiz bestehen. CETA wird ein Handelsabkommen bleiben, das den Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Vorsorgeprinzip mit Füßen tritt und demokratische Entscheidungen aushebelt, Verstöße gegen das Arbeitsrecht können nicht sanktioniert werden.

Weiterlesen 7 Argumente gegen das EU-Kanada Handelsabkommen.

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Stopp CETA

Pressemitteilung
Attac Deutschland
1. Juli 2022 Bundestag muss CETA-Ratifizierung stoppen EU-Kanada-Abkommen fördert Paralleljustiz und schwächt Demokratie.
Noch vor der Sommerpause will die Ampelkoalition mit der Ratifizierung von CETA beginnen. Die erste Lesung soll am Donnerstag im Bundestag erfolgen. Für Herbst ist die Ratifizierung des Freihandels- und Investitionsabkommens zwischen der EU und Kanada geplant. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac fordert die Abgeordneten auf, CETA nicht zu ratifizieren, um umfangreiche Sonderklagerechte für internationale Konzerne zu verhindern und der Entmachtung der Parlamente entgegenzutreten.


„Nur ein Stopp der Ratifizierung kann eine Paralleljustiz für Konzerne verhindern.“

Das Versprechen der Ampelkoalition, den Investitionsschutz stärker zu begrenzen, ist reine Symbolpolitik. Eine Nachverhandlung des Abkommens ist nicht mehr möglich“, sagt Attac-Handelsexpertin Hanni Gramann, Mitglied im bundesweiten Attac-Rat.
Alle Konzerne mit Niederlassungen in Kanada oder EU könnten Staaten verklagen Tatsächlich träte mit der Ratifizierung das CETA-Kapitel zum Schutz ausländischer Investitionen in Kraft. Zwar sieht dieses statt der lange geplanten Schiedsgerichte (ISDS) ein formal aufgebessertes „Investitionsgerichtssystem“ (ICS) vor. Doch auch ein ICS bedeutet eine
Paralleljustiz außerhalb nationalen Rechts. CETA würde alle globalen Konzerne mit Niederlassungen in Kanada oder der EU ermächtigen, mit teuren Investitionsschutzklagen in die staatliche Gesetzgebung zu ökologischen oder sozialen Fragen einzugreifen.
CETA widerspricht Pariser Klimaabkommen und schützt fossile Energien Obwohl CETA erst nach Inkrafttreten des Pariser Klimaabkommens unterzeichnet wurde, enthält es keine verbindlichen Regeln zum Klimaschutz. Dasselbe gilt für weitere Nachhaltigkeitsziele. Im Gegensatz dazu ist der zollfreie Handel mit fossilen Energien wie dem hochklimaschädlichem kanadischen Teersandöl oder Flüssiggas (LNG) geschützt. „Die Ampel erklärt, sie wolle in allen künftigen Handelsverträgen internationale Nachhaltigkeitsstandards sanktionsbewehrt verankern. Zugleich treibt sie die Ratifizierung von CETA voran. Das ist widersinnig“, stellt Isolde Albrecht von der Attac-Arbeitsgruppe „Welthandel und WTO“ fest.

Entmachtung der Parlamente CETA führt laut Attac darüber hinaus zu einer Entmachtung der Parlamente: So sind der Gemischte CETA-Ausschuss und seine Unterschüsse befugt, völkerrechtlich bindende Beschlüsse fassen, ohne die Parlamente der EU-Staaten oder das EU-Parlament zu beteiligen Ampel gibt Zivilgesellschaft nur einen Tag Zeit für Stellungnahmen. Auch den Ratifizierungsprozess gestaltet die Ampel wenig demokratisch. Hanni Gramann: „Die Bundesregierung hat der Zivilgesellschaft nicht mal einen Tag Zeit gegeben, um den Gesetzesentwurf zu kommentieren. Das ist Spiegelfechterei.“
CETA wurde 2017 in Teilen vorläufig in Kraft gesetzt. Es tritt vollständig in Kraft, wenn es von allen EU-Staaten, Kanada und der EU ratifiziert wurde. Noch fehlt die Zustimmung aus zwölf Ländern, darunter Deutschland. Diese muss verhindert werden!

Der Kampf der Wohnungslosen in Brasilien

Monika Ottermann São Paulo

Besetzungen, Wohnungserrichtungen, Kundgebungen, Solidarküchen, Präsidentschaftswahlen 2022

Donnerstag, 9. Juni um 19:00 Uhr Im Gewerkschaftshaus Mannheim (Bleichersaal – Eingang Neckarseite)

Eine Veranstaltung, des Arbeitskreises Solidarität mit brasilianischen Gewerkschaften im DGB Nordbaden

Monika Ottermann, Jahrgang 1954, ist eine deutsche Theologin und Religionswissenschaftlerin. Nach langjähriger Arbeit in Palästina ging sie im Kontext der Befreiungstheologie 1989 nach Brasilien, um in Basisgemeinden, Sozialpastoralen und lateinamerikanischer Bibelauslegung zu arbeiten. Die ersten 12 Jahre lebte sie im Amazonas-Randgebiet, seitdem wohnt sie in São Bernardo do Campo, einer Industriestadt im ABC-Großraum von São Paulo.

Seit einigen Jahren lässt sie die religiösen Aktivitäten ruhen, verdient ihren Lebensunterhalt mit Übersetzungen und ist Aktivistin der Wohnungslosenbewegung MTST, Movimento dos Trabalhadores Sem Teto (Bewegung der Arbeitenden ohne Dach über dem Kopf). Sie gehört zum Organisationsteam der ABC-Städte, zum Sektor für Finanzen und Projekte sowie zum Team für Internationale Beziehungen. Immer wieder schildert sie in Artikeln und Veranstaltungen den Kampf der Wohnungslosen um angemessenes Wohnen, Menschenwürde und sonstige Staatsbürgerrechte, der heute auch mit parteipolitischer Arbeit verbunden ist. Denn, so sagt MTST, es ist nicht genug, Grundstücke zu besetzen und zu Kundgebungen auf die Straße zu gehen, sondern Leute von uns müssen auch dort sitzen, wo politische Entscheidungen getroffen werden.

In der vorgesehenen Veranstaltung (mit Powerpoint-Präsentation und anschließendem Gespräch) wird Monika einen Überblick über die derzeitige Lage in Brasilien geben, die im Jahr der Parlamentswahlen besonders angespannt ist, und von MTST-Aktivitäten berichten. Hier sind der Schwerpunkt die Grundstücksbesetzungen und die Solidarküchen, die Tausenden von Menschen kostenlose Mahlzeiten und soziokulturelle Veranstaltungen anbieten.

Klimaschutz und Völkerrecht

 Workshop

10. Juni 2022, Beginn: 15:00 Uhr, Ende 18:00, Uni Mannheim, Raum SO318 im Schloss

Veranstalter Scientists for Future, Mannheim

Referent*innen:

  • Anna Katarina Damm, LL.M.Globalisation and Law, Maastricht University und Institut of European and Public International Law, Georg-August-Universität Göttingen

·         Jannika Jahn, Dr. iur., LL.B. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

·         Gisela Toussaint, Rechtsanwältin Karlsruhe, Mitglied bei Scientists4Future und World Lawyers‘ Pledge on Climate Action

·         Wolf Hingst, Mitglied und Aktivist bei Stop Ecocide

Inhalt und Zielsetzung:

In Impulsvorträgen wird dargelegt, mit welchen völkerrechtlichen Mitteln erreicht werden kann, dass der Klimaschutz von internationalen Konzernen und Investoren sowie auch von EU und nationalen Gesetzgebern umgesetzt werden könnte bzw. müsste.

Konkret geht es hierbei z.B. um das geplante EU-Lieferkettengesetz und einen weltweiten CO2-Handel. Wie steht es um die Verantwortung von privaten Akteuren bei der Umsetzung des zero-net-emission-Zieles der EU, sowie das 1,5 Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens?

Zudem stellt sich grundsätzlich die Frage, ob das Paris Abkommen ein „neues ius cogens“ ist und damit oberstes Völkerrecht, das zwingend auf allen internationalen und nationalen Ebenen durchgesetzt werden muss wie z.B. auch die Menschenrechte.

Und wie kann man Mitglieder von Regierungen und führende Manager von Konzernen und  Investoren persönlich zur Verantwortung ziehen, die Natur zerstören und dadurch die Weltgemeinschaft in ihrer gesamten planetaren Existenz bedrohen? Mit einem neuen Völkerrechts- Straftatbestand Ökozid oder mit den bestehenden Straftatbeständen Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

Diese Fragen sollen aus exklusiven Zirkeln heraustreten und zu breiteren Diskursen sowohl unter Jurist*innen als auch in der breiteren Öffentlichkeit führen.

CETA-Klagen erfolglos – inhaltliche Zweifel jedoch bestätigt

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vermeidet Konfrontation mit der Bundesregierung

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die seit Jahren anhängigen Verfassungsbeschwerden (und ein sogenanntes Organstreitverfahren) gegen das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) zurückgewiesen.

Zugleich hat das BVerfG jedoch Zweifel geäußert, ob das Grundgesetz die Übertragung von Hoheitsrechten auf die umstrittenen Investitionsschiedsgerichte (ISDS) sowie die undemokratischen Ausschüsse erlaube, die an den Parlamenten vorbei verbindliche Entscheidungen treffen können sollen.

„Karlsruhe hat damit die Konfrontation mit der Bundesregierung vermieden und die Kläger zugleich zu neuen Klagen ermuntert“, so ein Sprecher der Attac-AG Welthandel und WTO. „Die bisherigen Klagen hat das Gericht nämlich mit der Begründung verworfen, dass sie sich formal nur gegen die ‚vorläufige Anwendung’ wenden könnten und diese im vorliegenden Fall unbedenklich sei. Fallen jedoch die während der ‚vorläufigen Anwendung’ geltenden Einschränkungen weg, könnte sich das durchaus ändern. Das machen die Richter auch ganz klar.“

Vorläufige Anwendung bedeute, dass ein EU-Abkommen schon vor Abschluss seiner Ratifizierung angewendet wird, wenn diese noch die Zustimmung der Parlamente der einzelnen EU-Staaten erfordert. Dies ist bei CETA noch nicht geschehen, es fehlt die Abstimmung in 12 Mitgliedsländern der EU, auch Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.

Ob CETA verfassungskonform ist, ist nach der Entscheidung des BVerfVG weiterhin offen. Die Schiedsgerichte, gegen die sich die klagenden Bündnisse gewandt hatten, sind noch nicht in Kraft. Die Kläger behalten sich vor, erneut nach Karlsruhe zu ziehen, wenn das Zustimmungsgesetz auf dem Tisch liegt. Sie treten weiterhin dafür ein, dass durch CETA keine neue und demokratisch unzureichend legitimierte Entscheidungsebene entsteht, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger in Europa beeinflusst.

Gefährliche Lücken in neuer Gesetzgebung der EU-Kommission zu Lieferketten

Der am 23. Februar vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission zur Minimierung der zerstörerischen Auswirkungen von Unternehmen auf Arbeitnehmer, Gemeinden und die Umwelt ist ein Wendepunkt im Kampf gegen die Straflosigkeit von Unternehmen, aber er ist voller Fehler und Ausnahmen, warnte die Europäische Koalition für Unternehmensgerechtigkeit.
Erklärung von
ECCJ European Coalition for Justice Corporate

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Original englisch: https://corporatejustice.org/news/dangerous-gaps-undermine-eu-commissions-new-legislation-on-sustainable-supply-chains/

Am 2. März um 19.15 Uhr wird wie schon angekündigt unser Web-Seminar „Der Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz – wirksam oder verwässert?“ mit Maren Leifker von Brot für die Welt stattfinden. Nähere Infos und Anmeldung dazu findet ihr hier: